AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MADE IN BOAT

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen MADE IN BOAT (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über:

Werkleistungen (insbesondere Reparatur-, Wartungs-, Service-, Instandsetzungs-, Umbau- und Aufbereitungsarbeiten),

Dienstleistungen (insbesondere Beratung, Schulungen, Fahrschule),

Kaufverträge über neue und gebrauchte Waren,

Lagerung, Einbringung, Ausbringung und Verwahrung von Wasserfahrzeugen, Fahrzeugen und Zubehör,

sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Wasserfahrzeugen.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei Leistungen des Auftragnehmers um Werkverträge gemäß §§ 631 ff. BGB.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

Mündliche Nebenabreden, Garantien oder Beschaffenheitszusagen bestehen nicht. Mitarbeiter sind nicht befugt, verbindliche Zusagen außerhalb der schriftlichen Vereinbarung zu treffen.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung.

Technisch oder wirtschaftlich notwendige Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, soweit ausdrücklich eine Dienstleistung vereinbart wurde (z. B. Fahrschule).

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

vollständige und richtige Angaben zu Zustand, Vorschäden und Besonderheiten des Fahrzeugs/Bootes zu machen,

erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen,

das Fahrzeug/Boot in zugänglichem Zustand zu übergeben.

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

5. Abnahme (Werkleistungen)

Nach Anzeige der Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, die Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen abzunehmen.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich und konkret Mängel rügt.

Nach Abnahme sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit der Mangel bei Abnahme erkennbar war.
Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass ein gerügter Mangel bereits bei Abnahme vorlag.

6. Sachmängel / Verschleiß

Keine Mängel liegen vor bei:

alters- und nutzungsbedingtem Verschleiß,

Materialermüdung,

Schäden an vom Kunden gestelltem Material,

Folgeschäden an nicht beauftragten Bauteilen,

Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Fremdeinwirkung nach Abnahme.

Bei gebrauchten Teilen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, sofern gesetzlich zulässig.

7. Lagerung / Obhut / Winterlager

Die Lagerung von Booten, Fahrzeugen und Zubehör erfolgt auf Risiko des Kunden.

Eine Obhutshaftung wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch:

Sturm, Hochwasser, Feuer,

Diebstahl, Vandalismus,

höhere Gewalt,

Handlungen Dritter.

Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

8. Probefahrten, Überführungen, Kranarbeiten

Probefahrten, Überführungen, Kran- und Rangierarbeiten erfolgen auf Gefahr des Kunden.

Für hierbei entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Fahrschule / Schulungen

Die Teilnahme an Schulungen und Fahrten erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Auftragnehmer schuldet keinen Prüfungserfolg.
Eine Haftung für Unfälle, Schäden oder Verletzungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Preise & Zahlung

Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
Zahlung gilt erst mit Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers als erfolgt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

11. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

Dem Auftragnehmer steht an allen übergebenen Gegenständen ein Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB zu.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern.

12. Haftung

Der Auftragnehmer haftet:

unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den Netto-Auftragswert begrenzt.

Ausgeschlossen ist die Haftung für:

Folgeschäden,

entgangenen Gewinn,

Nutzungsausfall,

mittelbare Schäden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

13. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

14. Gerichtsstand / Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.01.2025

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.